Skijugend

2024/2025

Teilnahmebedingungen

für die Skifreizeiten der Skijugend Rheinland

 

Anmeldungen:

Schriftlich oder fernmündlich. Telefonische Anmeldungen müssen innerhalb von drei Tagen schriftlich nachgereicht werden. Mit dem Eingang der Anmeldung bei uns werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. Das zulässige Alter der Teilnehmer ist aus den einzelnen Ausschreibungen zu ersehen und unbedingt einzuhalten. Teilnehmer unter 18 Jahren bedürfen der Genehmigung der Erziehungsberechtigten. Der mitunterschreibende Erziehungsberechtigte übernimmt als Vertragspartner die Verpflichtung, den Teilnehmerbetrag oder Rücktrittskosten zu zahlen, soweit eine solche Verpflichtung nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Die Anmeldung wird durch die Unterschrift rechtsverbindlich. Für uns wird die Anmeldung erst dann verbindlich, wenn wir Buchung und Teilnahmegebühren schriftlich bestätigt haben. Zusagen und Nebenabmachungen von unserer Seite bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

Einzahlungen:

Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung in Höhe von 10% der Teilnehmergebühren pro Person fällig. Die Anzahlung wird auf die Teilnehmergebühr angerechnet. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Fahrtantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.

 

Konto:

Wird mit der Anmeldebestätigung durch den Fahrtenleiter bekanntgegeben.

 

Anmeldungen an:

Fahrtenleiter senden

 

Fahrtrücktritt:

Im Interesse des Reisenden und zur Vermeidung von Irrtümern wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Posteingang beim jeweiligen Fahrtenleiter. Fahrtrücktrittskosten für alle Angebote: Bis 30 Tage vor Fahrtantritt 10% der Teilnehmergebühr, bis 15 Tage vor Fahrtantritt 25% der Teilnehmergebühr, weniger als 15 Tage vor Fahrtantritt 50% der Teilnehmergebühr. Zusätzlich können Spesensatz, Telefon-, Telegramm-, Telefax-, Fernschreibkosten sowie evtl. höhere Regressforderungen der Leistungsträger berechnet werden.

 

Versicherungen:

Alle Jugendlichen der Sportvereine in Rheinland-Pfalz, die an Jugendmaßnahmen teilnehmen, sind für die Dauer der Maßnahme im Rahmen der für den Skiverband Rheinland geltenden Bestimmungen gegen Unfall und Haftpflicht versichert. Teilnehmer, die keinem Sportverein angehören, sollten eine Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung abschließen.

 

Haftung:

Wir haften nicht bei etwaigen Beschädigungen, Verlusten, Unglücksfällen insbesondere für Unfälle beim Snowboardfahren, alpin und Freestyle und sonstigen Unregelmäßigkeiten. Das Springen mit Snowboards bedarf bei Teilnehmern unter 18 Jahren der vorherigen Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Die Haftung der beauftragten Transportgesellschaften, Hotels, Versicherungen usw. bleibt hiervon unberührt. Die Bedingungen der Leistungsträger, die im Auftrage von uns handeln, werden vom Fahrtteilnehmer ausdrücklich anerkannt. Das Beförderungsrisiko trägt der Fahrtteilnehmer.

 

Fahrtdurchführung:

Bei Ausfall eines Objektes versuchen wir ein gleichwertiges zur Verfügung zu stellen. Wir behalten uns das Recht vor, eine Fahrt abzusagen. Der gezahlte Betrag wird zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche können nicht gestellt werden. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen und bei vorzeitigem Fahrtabbruch von seiten des Fahrtteilnehmers besteht kein Rücktrittsanspruch bzw. Teilnehmergebührnachlass.

 

Teilnehmergebühren:

Es gelten die bei Abschluss vereinbarten Gebühren. Gebührenänderungen sind bei Eintritt bestimmter Umstände (Wechselkursänderungen, Tarifänderungen, erhöhte Treibstoffkosten usw.) möglich. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Fahrtvertrages im übrigen.

 

Mitglieder:

Mitglieder sind alle Personen, die einem eingetragenen skisporttreibenden Verein, welcher beim Skiverband Rheinland registriert ist, angehören.

 

Nichtmitglieder:

Können an den Fahrten teilnehmen, sofern die Auslastung durch Mietglieder nicht gegeben ist. Die Mehrgebühr beträgt 15,-Euro auf den Mitgliederbetrag.